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Wie werden zusätzlich gebuchte Niederlassungen bei einem Rahmenvertrag berechnet?

Wenn du im Rahmen deines bestehenden Vertrags eine weitere Niederlassung hinzubuchen möchtest.

Verfasst von Annelie Mundt

Bei Rahmenverträgen mit einer festen Laufzeit wird vertraglich eine bestimmte Anzahl an Niederlassungen vereinbart. Diese Anzahl bildet die sogenannte Pflichtabnahmemenge.

Wenn du zusätzlich zu dieser vereinbarten Anzahl eine weitere Niederlassung hinzubuchst, wird diese Zusatzbuchung separat für den verbleibenden aktuellen Abrechnungszeitraum berechnet. Eine zusätzlich gebuchte Niederlassung kann grundsätzlich wieder gekündigt werden. Sie ist jedoch nicht beliebig tagesaktuell aktivierbar und deaktivierbar. Entscheidend sind immer dein vereinbarter Abrechnungszeitraum und die Mindestlaufzeit.

Wie wird eine zusätzliche Niederlassung abgerechnet?

Die zusätzliche Niederlassung wird ab dem Tag der Aktivierung bis zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums berechnet. Der Abrechnungszeitraum richtet sich nach deinem bestehenden Vertrag. Je nach Vereinbarung kann dieser zum Beispiel jährlich oder monatlich sein.

Beispiel bei jährlicher Abrechnung

  1. Du hast einen bestehenden Vertrag für 20 Niederlassungen vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Am 05.05.2026 buchst du eine weitere Niederlassung hinzu.

  2. Die Niederlassung für den Zeitraum vom 05.05.2026 bis zum 31.12.2026 berechnet.

    ➡️ Die Zusatzniederlassung kann zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums gekündigt werden, in diesem Beispiel also zum 31.12.2026.

Beispiel bei monatlicher Abrechnung

  1. Du hast einen bestehenden Vertrag für 20 Niederlassungen vom 01.05.2026 bis 31.05.2026. Am 05.05.2026 buchst du eine weitere Niederlassung hinzu.

  2. Die Niederlassung wird für den Zeitraum vom 05.05.2026 bis zum 31.05.2026 berechnet.

    ➡️ Da eine Niederlassung mindestens 30 Tage laufen muss, kann sie frühestens zum 30.06.2026 wieder gekündigt werden.

Grundsätzliches zur Deaktivierung einer Niederlassung

Eine Deaktivierung ist nur unter Berücksichtigung der vereinbarten Kündbarkeit und der Mindestlaufzeit von 30 Tagen möglich.

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