Einwilligung für die WhatsApp-Kommunikation

Wichtiger Hinweis für die Kontaktaufnahme mit Bewerbern via WhatsApp

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Verfasst von Lea Gödde
Vor über einer Woche aktualisiert

Bewerber hat sich über WhatsApp beworben:

Ein Bewerber sollte nur von Ihnen über WhatsApp kontaktiert werden, wenn Sie die Zustimmung des Bewerbers erhalten habe.

Die Zustimmung wird im Bewerbungsprozess beim Bewerber abgefragt, wenn dieser sich auf eine Stellenanzeige bewirbt

Diese ist optional und kann vom Bewerber jederzeit widerrufen werden:

Die Angabe finden Sie anschließend in den Profildetails des Bewerbers:

Die Zustimmung für die Kontaktaufnahme via WhatsApp kann auch über die Bewerbervorqualifizierung eingeholt werden. Hier können Sie eine Frage im Ablaufplan anlegen, welche erfragt, ob der Bewerber über WhatsApp kontaktiert werden möchte.

Sie können eine Einwilligung auch jederzeit händisch nachtragen.

Unsere Empfehlung ist die Einwilligung (außerhalb des Systems) stets schriftlich einzuholen und diese zu dokumentieren.

Bewerber hat sich nicht über WhatsApp beworben:

Um Bewerber, die sich nicht über WhatsApp beworben haben via WhatsApp kontaktieren zu können, empfehlen wir Ihnen von diesen Bewerbern via SMS oder Mail folgende Einwilligung einzuholen:

"Ich bin einverstanden, dass mich die Firma XX über WhatsApp kontaktiert. Meine Einwilligung kann ich mit Wirkung für die Zukunft jederzeit durch [XXX] widersprechen".

Zur Sicherheit sollte in dieser Einwilligung auch nochmal die Datenschutzseite von WhatsApp angefügt werden: https://www.whatsapp.com/legal.

❗Achtung: Mit der Einwilligung hat der Bewerber noch keine Zustimmung für die Aufnahme in Ihren Talent Pool erteilt.

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