Die BA verlangt bei Ausbildungsstellen sowohl die "Berufsbezeichnung" als auch die "Berufsbezeichnung Alternative", weshalb hier beide Felder ausgefüllt werden müssen.
Die Berufsbezeichnung und die alternative Berufsbezeichnung dürfen nicht identisch sein.
Achte deshalb bitte darauf, bei der Erstellung von Stellenanzeigen für Ausbildungen zwei unterschiedliche Bezeichnungen auszuwählen.