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Auftragsbestätigung und Auftragsverarbeitungsvertrag
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Verfasst von Nina Röhrig
Vor über einem Jahr aktualisiert

Die unterschriebene Auftragsbestätigung (kurz AB) dokumentiert den offiziellen Beginn der Zusammenarbeit und muss entsprechend vor Planungsbeginn des Onboardings vorliegen.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AVV) sollte unterzeichnet vor Beginn des Onboardings via E-Mail an Talent360 übermittelt werden. Dieser Vertrag regelt die Thematik rund um den Datenschutz.

Nähere Informationen zu den vertraglichen Unterlagen finden Sie hier.

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